Frage 3

Atom-Müll-Entsorgung muss Teil der Betriebsgenehmigung werden!

Welches Konzept unterstellt Ihre Partei für die sichere und in jeder Hinsicht gefährdungsgerechte Entsorgung von Atommüll (leicht-, mittel-, stark- strahlend) durch die Produzenten der Kernenergie und wann kann dies verpflichtender Teil der Betriebsgenehmigung werden? Hierbei wird jeweils der anerkannte Stand der Technik zugrunde gelegt.

Antworten:

CDU:

Für schwach radioaktive Materialien ist Schacht Konrad als Endlager vorgesehen; für stark radioaktive Materialien wurde auf Bundesebene ein Konsens gefunden für die Suche nach einem Endlager. Finanzierung von Erforschung, Ausbau und Betrieb der Anlagen ist durch die Betreiber von Kernenergieanlagen sicherzustellen.

SPD:

Verweis auf den Bundestags-Beschluss über das Endlager-Suchverfahren vom 28.06.2013.

BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN:

Der Entsorgungsvorsorgenachweis ist bereits Teil der Betriebsgenehmigung, wird aber massiv umgangen. Und weiterhin: Verweis auf Bundestagsbeschluss über das Endlager-Suchverfahren. (Wahlprogramm).

FDP:

Keine Stellungnahme.

DIE LINKE:

Wegen der fehlenden Entsorgungsmöglichkeiten hätte die Atomkraft nie als Energiequelle genutzt werden dürfen. Die hieraus von den AKW-Betreibern erzielten Gewinne sollen für die Entsorgung des Atommülls herangezogen werden.

Kommentar der Initiative Atomausstieg Groß-Gerau:

Die FDP hat keine Stellungnahme abgegeben. Nur eine Partei (DIE LINKE) beantwortet konkret die Frage nach einer echten  Entsorgung*,  die anderen  (CDU, SPD, BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN) verweisen auf ein zu suchendes Endlager.

* Definition nach Wikipedia: „Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen“.

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