Frage 5

Atom-Müll-Entsorgung muss Teil der Betriebsgenehmigung werden!

Welches Konzept unterstellt Ihre Partei für die sichere und in jeder Hinsicht gefährdungsgerechte Entsorgung von Atommüll (leicht-, mittel-, stark strahlend) durch die Produzenten der Kernenergie und wann kann dies verpflichtender Teil der Betriebsgenehmigung werden? Hierbei wird jeweils der anerkannte Stand der Technik zugrunde gelegt.

Antworten (Zusammenfassung):

CDU:

Keine strukturierte Rückmeldung auf die Frage, lediglich eine allgemeine Darstellung zur CDU-Atompolitik.

SPD:

Verweis auf den Bundestags-Beschluss über das Endlager-Suchverfahren vom 28.06.2013. Ein Konzept ist daher nicht (mehr) notwendig.

Bündnis '90/DIE GRÜNEN:

Der Entsorgungsvorsorgenachweis ist bereits Teil der Betriebsgenehmigung, wird aber massiv umgangen. Und weiterhin: Verweis auf Bundestagsbeschluss über das Endlager-Suchverfahren.

FDP:

keine Stellungnahme abgegeben.

Die LINKE:

Wegen der fehlenden Möglichkeit zur Entsorgung oder Endlagerung muss ein demokratischer, gesellschaftlicher Prozess zur Verwahrung - nach dem jeweiligen Stand der Technik- gesucht werden. (www.linksfraktion.de/positionspapier/atommuell-verwahrung/)

Kommentar der Initiative Atomausstieg Groß-Gerau:

Die CDU hat auf die konkrete Frage nicht geantwortet. Die FDP hat keine Stellungnahme abgegeben. Nur eine Partei (Die Linke) beantwortet konkret die Frage nach einer echten Entsorgung*,  andere  (SPD, BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN) verweisen auf ein zu suchendes Endlager.

* Definition nach Wikipedia: „ Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen“

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