Frage 5
Atom-Müll-Entsorgung muss Teil der Betriebsgenehmigung werden!
Welches Konzept unterstellt Ihre Partei für die sichere und in jeder Hinsicht gefährdungsgerechte Entsorgung von Atommüll (leicht-, mittel-, stark strahlend) durch die Produzenten der Kernenergie und wann kann dies verpflichtender Teil der Betriebsgenehmigung werden? Hierbei wird jeweils der anerkannte Stand der Technik zugrunde gelegt.
Antworten (Zusammenfassung):
CDU:
Keine strukturierte Rückmeldung auf die Frage, lediglich eine allgemeine Darstellung zur CDU-Atompolitik.
SPD:
Verweis auf den Bundestags-Beschluss über das Endlager-Suchverfahren vom 28.06.2013. Ein Konzept ist daher nicht (mehr) notwendig.
Bündnis '90/DIE GRÜNEN:
Der Entsorgungsvorsorgenachweis ist bereits Teil der Betriebsgenehmigung, wird aber massiv umgangen. Und weiterhin: Verweis auf Bundestagsbeschluss über das Endlager-Suchverfahren.
FDP:
keine Stellungnahme abgegeben.
Die LINKE:
Wegen der fehlenden Möglichkeit zur Entsorgung oder Endlagerung muss ein demokratischer, gesellschaftlicher Prozess zur Verwahrung - nach dem jeweiligen Stand der Technik- gesucht werden. (www.linksfraktion.de/positionspapier/atommuell-verwahrung/)
Kommentar der Initiative Atomausstieg Groß-Gerau:
Die CDU hat auf die konkrete Frage nicht geantwortet. Die FDP hat keine Stellungnahme abgegeben. Nur eine Partei (Die Linke) beantwortet konkret die Frage nach einer echten Entsorgung*, andere (SPD, BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN) verweisen auf ein zu suchendes Endlager.
* Definition nach Wikipedia: „ Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen“